Radfahrer verunglücktUnklare Beschilderung am Unfallort – Stadt Köln will nachbessern

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Hier bog der Bus ab, der am 15. Januar einen Radfahrer überrollte. Der weiße Pfeil auf blauem Kreis schreibt Fahrtrichtung geradeaus vor, das Zusatzschild besagt „Radfahrer frei“.

Hier bog der Bus ab, der am 15. Januar einen Radfahrer überrollte. Der weiße Pfeil auf blauem Kreis schreibt Fahrtrichtung geradeaus vor, das Zusatzschild besagt „Radfahrer frei“.

Köln – Ging dem tödlichen Unfall in Rodenkirchen, bei dem am 15. Januar ein E-Bike-Fahrer (63) von einem rechtsabbiegenden Bus überrollt wurde, ein fatales Missverständnis voraus? Hätte die Katastrophe womöglich verhindert werden können, wenn die Beschilderung an der Unfallkreuzung klarer gewesen wäre?

Fakt ist: Dort steht das blau-weiße Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus“. Es untersagt, von der Brückenstraße rechts in die Friedrich-Ebert-Straße abzubiegen. So werden Rückstaus vor dem Bahnübergang vermieden. Nur Radfahrer sind ausgenommen („Radfahrer frei“). Ein Zusatzschild „Linienverkehr frei“ gibt es nicht – der Bus muss aber schräg rechts abbiegen, um die Haltestelle zu erreichen.

Beschilderung ist keineswegs selbsterklärend

War dem Radfahrer eventuell nicht bewusst, dass der Bus rechts abbiegen würde? Hat ihn der Busfahrer übersehen? Die Polizei ermittelt in dem Fall. „Es ist eine Anzeige eingegangen. Eine Unfallkommission war vor Ort. Wir haben ein Unfallgutachten beauftragt, Zeugen befragt und werten die Videoüberwachung im Bus aus“, sagte ein Sprecher.

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Dr. Roman Suthold, Fachbereichsleiter Verkehr und Umwelt beim ADAC Nordrhein, hält die Beschilderung für problematisch. „Das ist nicht selbsterklärend und kann zu Missverständnissen führen.“ Auch ein ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer müsse die Situation eindeutig erfassen können. „Das ist hier nicht der Fall.“

Kreuzung ist sogar für Ortskundige „brandgefährlich“

Wer die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht bis ins letzte Detail verinnerlicht habe, könne fälschlicherweise annehmen, dass hier alle Kraftfahrzeuge geradeaus fahren müssen. In Kommentaren zur StVO sei erläutert, „dass die Zeichen den Verkehr nur an der Stelle regeln, an der sie angebracht sind, und keinerlei Bedeutung für die Regelung des Verkehrs im weiteren Verlauf der Straße haben“. Dazu zählt laut Suthold schon die direkt hinter der Kreuzung angelegte Bushaltestelle.

Christoph Schmidt vom Fahrradclub ADFC findet die Situation an der Kreuzung „brandgefährlich“. „Als ortsunkundiger Radfahrer rechne ich einfach nicht damit, dass hier ein Bus rechts abbiegt.“ Ihm bereitet aber nicht nur die Beschilderung Sorgen. Am Unfallort gebe es auf der Fahrbahn einen Schutzstreifen für Radfahrer, „den Kraftfahrzeuge nur überqueren dürfen, wenn sie keine Radfahrer behindern oder gefährden“.

Stadt Köln reagiert pragmatisch

Zum konkreten Fall äußert sich Schmidt nicht, betont aber, wie wichtig es generell sei, „dass Busfahrer frühzeitig blinken und vor und während des Abbiegevorgangs den Schutzstreifen genau im Blick behalten. Das gelte auch für Lkw- und Autofahrer. „Jeder Fahrzeugführer muss sich der potenziell tödlichen Gefahr, die von seinem Gefährt ausgeht, bewusst sein und entsprechend vorsichtig fahren.“ Bei Bussen und Lkw sei das Gefahrenpotenzial aufgrund ihrer Größe ungleich höher.

Die Stadt Köln erklärte auf Nachfrage, die Unfallkommission habe vor Ort festgestellt, dass die Beschilderung nach StVO korrekt sei. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werde man aber „zeitnah“ ein Zusatzschild „Linienverkehr frei“ anbringen.

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